Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.02.2010 - Verg W 2/10   

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https://dejure.org/2010,6181
OLG Brandenburg, 18.02.2010 - Verg W 2/10 (https://dejure.org/2010,6181)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2010 - Verg W 2/10 (https://dejure.org/2010,6181)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - Verg W 2/10 (https://dejure.org/2010,6181)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 107 Abs 3 Nr 3 GWB, § 117 Abs 2 S 2 Nr 1 GWB, § 123 GWB, § 21 Nr 2 Abs 4 VOL A, § 25 Nr 1 Abs 1d VOL A, § 15a InsO, § 118 GWB, § 111 GWB, § 123 GWB
    Vergabe von Managementleistungen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE-Risikokapitalfonds) Brandenburg (Frühphasenfonds)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer nach Stellung von zwei einander inhaltlich ausschließenden Anträgen durch den Beschwerdeführer; Ausschluss eines Angebots wegen Liquiditätslücken

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer nach Stellung von zwei einander inhaltlich ausschließenden Anträge durch den Beschwerdeführer; Ausschluss des Angebots wegen Liquiditätslücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss bei Liquiditätslücken im Businessplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Brandenburg, 26.01.2010 - VK 54/09

    Ausschluss bei Nichteinhaltung der Mindesbedingungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - Verg W 2/10
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde vom 2.2.2010 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 26. Januar 2010 - VK 54/09 - bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der Vergabekammer Brandenburg vom 26.1.2010 - VK 54/09 - aufzuheben und das Verfahren an die Vergabekammer zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen.

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - Verg W 2/10
    Als Zahlungsstockung ist nur eine Illiquidität anzusehen, die den Zeitraum nicht überschreitet, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen (BGH, Urteil vom 24.5.2005, IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 29.09.2009 - Verg 12/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - Verg W 2/10
    Dies würde mit den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung, die im Vergabeverfahren zu beachten sind, nicht in Einklang stehen (so auch OLG München, Beschluss vom 29.9.2009, Verg 12/09, IBR 2009, 723, zitiert nach Juris Rn 63-64).
  • KG, 13.01.2020 - Verg 9/19

    Vergabekammer-Nachprüfungsverfahren bei Verfahrensmängeln

    In einer derartigen Sachlage besteht Anlass, trotz des Grundsatzes der Beschleunigung das Nachprüfungsverfahren an die Vergabekammer zurückzuverweisen, damit sie die gebotene und von ihr zu Unrecht unterlassene Befassung mit der Sache nachholen kann (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2010 - Verg W 2/10 -, juris Rn. 48; Damaske in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 178 Rn. 23), zumal den Beteiligten sonst auch im Ergebnis entgegen den gesetzlichen Vorgaben eine Instanz des zweistufigen Vergabenachprüfungsverfahrens entzogen bliebe (OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 11 Verg 7/10 -, juris Rn. 80).

    Die Streitwertentscheidung beruht auf § 50 Abs. 2 GKG und bezieht sich einheitlich auf das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache wie das Eilverfahren (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2010 - Verg W 2/10 -, juris Rn. 17).

  • VK Baden-Württemberg, 01.09.2017 - 1 VK 38/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Zurückversetzung des Vergabeverfahrens bei

    Das Recht auf Akteneinsicht ist von vornherein durch den Verfahrensgegenstand des Nachprüfungsverfahrens beschränkt und besteht daher nur in dem Umfang, indem es zur Durchsetzung des subjektiven Rechts des betroffenen Verfahrensbeteiligten auch erforderlich ist (so die weit überwiegende Rechtsprechung und Auffassung in der Literatur; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011, 2 Verg 3/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2010, Verg W 2/10 und Beschluss vom 30.01.2014, Verg W 2/14 sowie OLG Thüringen, Beschluss vom 11.01.2007, 9 Verg 9/06 und Beschluss vom 06.12.2007, 9 Verg 8/06; Kus in Kulartz/Kus/Portz/Prieß Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 165 Rn. 25 mwN.; a. A.: Glahs, "Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsansprüche im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren", NZBau 2/2014, S. 75 ff.).
  • VK Sachsen, 19.05.2010 - 1/SVK/015-10

    Keine Toleranzgrenze im Vergaberecht! - Nichtoffenes Verfahren

    Die angegebenen Maßnahmen des dem (kopierten) Angebot beigefügten Sanierungskonzeptes vom 22.12.2009 stellen nicht sicher, dass ein intakter baulicher Zustand hergestellt wird und die hygienischen Anforderungen sowie die Anforderungen an die Gesundheit erfüllt werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2010 - Verg W 2/10).
  • VK Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 1 VK 10/21

    Leistungsbezogene Unterlage betrifft Wirtschaftlichkeitsbewertung: Nachforderung

    Das Recht auf Akteneinsicht ist von vornherein durch den Verfahrensgegenstand des Nachprüfungsverfahrens beschränkt (so die weit überwiegende Rechtsprechung und Auffassung in der Literatur; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011, 2 Verg 3/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2010, Verg W 2/10 und Beschluss vom 30.01.2014, Verg W 2/14 sowie OLG Thüringen, Beschluss vom 11.01.2007, 9 Verg 9/06 und Beschluss vom 06.12.2007, 9 Verg 8/06; Kus in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 165 Rn. 25 m.w.N.; a.A.: Glahs, "Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsansprüche im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren", NZBau 2/2014, S. 75 ff.).
  • VK Baden-Württemberg, 19.05.2021 - 1 VK 22/21

    Aufgreifschwelle nicht erreicht: Weder Anspruch auf Preisprüfung noch auf

    Das Recht auf Akteneinsicht ist von vornherein durch den Verfahrensgegenstand des Nachprüfungsverfahrens beschränkt (so die weit überwiegende Rechtsprechung und Auffassung in der Literatur; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011, 2 Verg 3/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2010, Verg W 2/10 und Beschluss vom 30.01.2014, Verg W 2/14 sowie OLG Thüringen, Beschluss vom 11.01.2007, 9 Verg 9/06 und Beschluss vom 06.12.2007, 9 Verg 8/06; Kus in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 165 Rn. 25 m.w.N.; a.A.: Glahs, "Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsansprüche im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren", NZBau 2/2014, S. 75 ff.).
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